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Bank, Versicherung, Bausparen, Investment aus einem Kopf
Bank, Versicherung, Bausparen, Investment aus einem Kopf
20. Okt
Artikel wie dieser aus dem Stern zum Thema Riesterrente empfinde ich als wirklich ärgerlich und manipulativ.
Hier wird wieder eine einfache Wahrheit verkauft, die lautet: “Riester = schlecht” dabei stimmt das so pauschal einfach nicht. Es kommt ganz extrem darauf an wie der individuelle Fall aussieht und über welchen Vertrag, bei welcher Gesellschaft man spricht.
Der Stern schreibt:
“Die Skepsis… (gegenüber Riesterverträgen – Sebastian Bodner) … ist angebracht, denn die Riesterrente hat auch Nachteile.” Die Nachteile führt der Stern anschließend auf. Zu den einzelnen Punkten werde ich meine Sicht der Dinge schreiben.
Zwar ist richtig, dass keine gesetzliche pauschale Regelung existiert wie Riestervermögen vererbt werden kann, doch wird die richtige Anlageform gewählt, kann auch der Vermögensschutz für den Vererbungsfall realisiert werden.
Der Stern kritisiert, dass Riesterverträge in Versicherungsform einen Vererbungsschutz nur in Verbindung mit höheren Kosten angeboten werden. Was man daran kritisiert verstehe ich nicht. Mehr Leistung kostet überall mehr Geld. Bei Versicherungen ist dies sogar begründet, im Gegensatz zu manchen Automobilfirmen, die identische Motoren mit Chipbegrenzung in 2 PS Varianten, zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Ich hab aber noch keinen Artikel gelesen, in dem geschrieben steht es sei nicht nachvollziehbar warum bei identischen Produktionskosten die Version mit mehr PS mehr kostet.
Noch eine Anmerkung zu der Rentengarantiezeit. Es gibt Versicherungen, wie die AachenMünchener, die auf Wunsch 15 Jahre lang die Rente garantieren. Der Kunde darf hier selbst wählen, von 1 bis 15 jahre ist alles möglich.
Richtig ist was der Stern zu Fondsparplänen sagt. Wer nach dem 85. Lebensjahr stirbt kann nichts mehr vererben. Dieses “Risiko” besteht aber bei allen Rentenversicherungen. Die Alternative wären eigenverantwortlich Rücklagen zu bilden und diese dann nach und nach aufzubrauchen, sobald man in Rente geht. Stirbt man und es ist Geld übrig war dies eine gute Entscheidung und die Erben freuen sich, lebt man aber länger als das Geld reicht muss man für die restliche Lebenszeit eine erhebliche Reduzierung des Lebensstandarts in Kauf nehmen. Mit einer lebenslangen Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung ist man gegen das Risiko “Am Ende des Geldes ist noch Leben übrig” geschützt.
Mein absolutes Lieblingsargument in der immer wieder aufkommenden Diskussion um Riester. Ja sicher kann die Rente aus Riesterverträgen angerechnet werden, wenn man im Alter Bezieher der Grundsicherung wird. Wüsste ich heute also, dass mich dieses Schicksal ereilt, würde ich keine Vorsorge betreiben. Doch wer weiß denn heute schon, dass er es in seiner gesamten Arbeitszeit nicht schaffen wird Rentenansprüche zu erwerben die über die Grundsicherung hinausgehen? Wer sich da sicher ist, hat es sich schon in der Hängematte der Sozialenabsicherung bequem gemacht und beschäftigt sich erst gar nicht mit der Frage “Riestern oder nicht?”. Diese Einstellung hat aber doch nur ein sehr geringer Bevölkerungsteil. Und die Statistik gibt denen Recht, die weiter daran glauben später nicht auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Gerade einmal 2,3 % der Rentner in Deutschland sind auf die Grundsicherung angewiesen. Hier wird den Menschen von der Presse unnötig Angst gemacht. Mich würde ja einmal interessieren wieviel Menschen in 20 Jahren sagen können “Dank meines Riestervertrages bin ich NICHT auf die Grundsicherung angewiesen.” und wieviel sagen werden “Hätte ich Riester genutzt wäre ich jetzt nicht Bezieher der Grundsicherung.” Ich weiß aber zu welcher Gruppe ich gerne gehören würde.
Zunächst einmal 30% des Vermögens kann man sich, bei Beginn des Rentenbezugs, auf einen Schlag auszahlen lassen. Sogar eine 100% Auszahlung ist möglich, hat aber den Abzug sämtlicher staatlicher Förderungen zur Folge. Ist die Rente niedriger als 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraph 18 Sozialgesetzbuch, viertes Buch (2010: 25,55 Euro), wird das Riestervermögen, mit allen staatlichen Förderleistungen, in einer einmaligen Zahlung ausgezahlt.
Ansonsten können wir als Gesellschaft über die Regelung, dass keine Auszahlung auf einen Schlag vorgenommen werden kann, froh sein. Der Gesetzgeber hat sich dabei ja etwas gedacht und will damit verhindern, dass Menschen sich Ihr Riestervermögen auf einen Schlag auszahlen lassen, dieses irgendwie verschwinden lassen und anschließend Grundsicherung beziehen.
Ohne Frage stimmt es, dass eine Veränderung mit Kosten verbunden ist. Dies ist aber kein Argument gegen Riester, sondern nur etwas was man mit bedenken muss. Es gilt der Spruch “Drumm prüfe, wer sich ewig bindet!” Würden Sie sich von einer Heirat abhalten lassen, nur weil eine Trennung mit Kosten verbunden ist? Würden Sie keine Wohnung mieten, nur weil ein Auszug mit Kosten verbunden ist? Kein Haus bauen, weil der Verkauf mit Kosten verbunden ist?
Wer weiß, dass er, in seinem Lebensabend, dauerhaft ins Ausland ausserhalb der EU zieht sollte keinen Riestervertrag in Form einer Lebensversicherung oder eines Fondsparplans abschließen. Ein Riestervertrag in Kombination mit Bausparen sog. “Wohnriester” kann aber abgeschlossen werden, um sich den Wohnwunsch mit Förderung zu erfüllen. Steht später ein Umzug ins Ausland ausserhalb der EU an, kann die Förderung behalten werden, wenn man erst 10 Jahre nach Rentenbeginn ins Ausland geht.
Völliger Quatsch. Der Dauerantrag ist in erster Linie einmal sehr bequem für den Verbraucher. Mit einer Unterschrift ist es getan und die Förderung kommt automatisch. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass immer 4% des Bruttoarbeitslohns minus die Zulagen eingezahlt wird. Jeder Kunde wird 1 mal jährlich darüber informiert wieviel er in seinen Vertrag eingezahlt hat und welche Förderung er bekommen hat. Wird hierbei festgestellt das nicht die voll Förderung ankam ist die Ursache eine zu kleine Besparung. Für das nächste Jahr kann dann gegengesteuert werden. Ein gut betreuter Kunde, wird aber in diese Situation gar nicht erst kommen, denn ein guter Vermittler, oder Berater, wird einmal im Jahr seine Kunden kontaktieren und die richtige Besparung prüfen. Denn auch der Vermittler profitiert schließlich davon, wenn die volle Förderung eingezahlt wird.
Hier wird auch unsauber berichtet. Man bekommt den Eindruck, als können man bei den Fondssparplänen richtig viel Geld verlieren. Das ist aber über die vom Staat vorgeschriebene Garantie überhaupt nicht möglich. Bei jedem Riestervertrag müssen zumindest die eingezahlten Beträge + die Fördergelder im Alter zur Verfügung stehen. Riester ist ja gerade wegen der staatlichen Förderung interessant und diese hat man zu 100 % sicher, egal welche Anlagestrategie und welche Auf und Abs die Börse erlebt. Was an Redite zusätzlich zu der staatlichen Förderung noch beim Riester herauskommt, das hängt von der Anlagestrategie ab. Und hier hat man doch auch gewisse Einflussmöglichkeiten. Es fängt zunächst einmal mit der Auswahl des Anbieters an, wählt man hier den Richtigen, meiner Meinung nach die DWS, bekommt man ein Optionsrecht mit dem man 2 mal, während der Vertragsdauer, sein erspartes Vermögen sichern kann, eventuelle Kurseinbrüche würden im Folgenden dann keine Auswirkungen mehr auf dieses Vermögen haben.
Für den größten Teil der Förderberechtigten ist die Riesterrente, trotz aller negativen Berichterstattungen, ein gutes Instrument um Rücklagen für das Alter zu bilden. Völlig klar ist für mich, dass man den Anbieter und auch den persönlichen Ansprechpartner sorgfältig auswählen muss und sich gewissen Regeln unterwerfen muss. Doch am Ende der Rechnung wird für die überwiegende Mehrheit ein Plus unterm Strich stehen.
12. Aug
Sehr interessant was Wikipedia über die von Honorarberatern so geschätzte Nettopolice weiß:
Bei den sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungspolicen – i.d.R. Lebensversicherungen -, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten sog. “Vermittlungsgebührenvereinbarung”, die Provision direkt an den Vermittler zu zahlen. Rechtlich bestehen damit zwei voneinander unabhängige Verträge: Einerseits der Versicherungsvertrag als solcher, anderseits die Vermittlungsgebührenvereinbarung.
Anders als sonst ist zudem das Schicksal der Vermittlungsgebührenvereinbarung von dem des Lebensversicherungsvertrages unabhängig: Die Vermittlungsgebühren sind also auch dann weiter zu zahlen, wenn die Versicherung stillgelegt oder gekündigt wird, was viele Versicherungsnehmer jedoch übersehen.
Der BGH hat diese Vertragskonstruktion allerdings in mehreren Urteilen für grundsätzlich zulässig erklärt.
Ein weiterer Grund warum die so logisch erscheinende Honorarberatung doch nicht der Weisheit letzter Schluß ist.
12. Aug
Ilse Aigners 10 Thesen zum Verbraucherschutz und wie das Konzept der DVAG aus meiner Sicht dazu passt.
These 1
Ziel der Finanzberatung muss es sein, dem Verbraucher diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Vertriebsanreize müssen demgegenüber in den Hintergrund treten.
Der Gründer der DVAG, Dr. Reinfried Pohl, hat das Allfinanzsystem erfunden. Untrennbarer Bestandteil dieses Systems ist die Unterteilung der Beratung in 2 Phasen. In der ersten Phase, also beim ersten Termin, wird die aktuelle Situation des Kunden aufgenommen. Welche Verträge bestehen, welche Einnahmen, welche Verbindlichkeiten sind vorhanden, was sind die Ziele und Wünsche des Kunden. Nach dieser Situationsaufnahme wird ein 2ter Termin vereinbart und erst dann werden dem Kunden Angebote unterbreitet, die auf die individuelle Situation angepasst wurden, oder anders formuliert, die den Bedürfnissen des Kunden am besten entsprechen. Aktionswochen für den Fonds XY, oder Bausparverträge, oder Lebensversicherungen gibt es im Gegensatz zu vielen Banken bei der DVAG nicht.
Mein Fazit: Die DVAG verhält sich schon heute so, wie es Ministerin Aigner in Ihrer These proklamiert. 1 von 1 Thesen erfüllt.
These 2
Die Überlegungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, gehen vom durchschnittlich informierten “Normalverbraucher” aus. Eine höhere Finanzkompetenz der Verbraucher ist anzustreben, kann gegenwärtig aber nicht vorausgesetzt werden.
Hier ist insbesondere die Politik gefragt in der schulischen Bildung die Finanzkompetenz der zukünftigen Generationen zu stärken. Doch lässt sich das Problem nicht völlig auf die Politik abwälzen, vielmehr gilt es auch von Seiten des Individuums sich entsprechend zu bilden. Entsprechende Angebote gibt es im Internet und in Fachzeitschriften, und auch dieser Blog möchte hierzu einen Beitrag leisten.
Neben der Weiterbildung des Einzelnen ist aber auch jeder Berater gefordert seine Kunden dort abzuholen wo Sie sich dem Wissen nach befinden. Alles entscheidend dafür ist der Faktor Zeit. Man muss sich für die Beratung Zeit nehmen und die Angebote solange erklären, bis Sie verstanden wurden. Ein Widerspruch zu der durch Effizienz geprägten Beratung bei einer Bank und auch ein Problem bei der Honorarberatung, da dort dem Kunden ja die Beratungszeit in Rechnung gestellt wird.
Letztlich ist auch das bei der Beratung verwendete Informationsmaterial entscheidend. Dies muss die wesentlichen Punkte enthalten und so verständlich formuliert sein, dass auch der Finanzlaie alles verstehen kann. Ich bin davon überzeugt, dass die Beratungsunterlagen die mir von Seiten der DVAG zur Verfügung gestellt werden, diesen Ansprüchen gerecht werden.
Mein Fazit: Die DVAG spricht mit Ihren Verkaufsunterlagen den Otto-normal Verbraucher in Deutschland an und erklärt die einzelnen Produkte so, dass auch der Laie der Erklärung folgen kann. 2 von 2 Thesen erfüllt.
These 3
Die Finanzberatung soll grundsätzlich in einem strukturierten Beratungsprozess erfolgen, der die finanzielle Situation des Verbrauchers und seine finanziellen Ziele berücksichtigt. Der Umfang der Ermittlung richtet sich danach, ob eine umfassende Finanzplanung erfolgt oder nur bestimmte Segmente (Versicherungen, Kredite, Geldanlage) nachgefragt werden. Der Umfang hängt davon ab, was der Kunde will und ob es sich um eine Erstberatung oder um eine Folgeberatung im Rahmen einer kontinuierlichen Betreuung handelt.
Im Prinzip fordert These 3 genau die Arbeitsweise, wie ich Sie in der Erklärung zu These 1 beschrieben habe und nach der die DVAG seit bestehen arbeitet. Diese Arbeitsweise ist unsere Kernkompetenz und war lange Zeit das Alleinstellungsmerkmal. Das nun viele diese 2 Phasen Beratung kopieren zeigt, dass wir damit von Anfang an richtig lagen.
Mein Fazit: Es gibt kein Unternehmen am Markt, dass These 3 besser erfüllt als die DVAG. 3 von 3 Thesen erfüllt.
These 4
Die Empfehlung soll sich daran orientieren, zunächst die existenziellen Bedürfnisse abzudecken, bevor es um eine Erhöhung des Lebensstandards oder um die Vermögensmehrung geht.
Auch hier fordert Ministerin Aigner etwas was bei der DVAG schon lange umgesetzt wird. Das Konzept der Allfinanzberatung sieht vor zunächst einmal zu überprüfen ob Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung Hausratversicherung abgeschlossen wurden und ob die Versicherungssummen richtig sind. Erst wenn hier alles stimmig ist, macht es Sinn sich über Altersvorsorge und Vermögensmehrung zu unterhalten.
Mein Fazit: Ich kann nur für mich persönlich sprechen, aber ich versuche immer genau nach diesem Prinzip zu beraten. Allerdings gibt es hier in der Realität oft das Problem das ein Kunde nichts von einer Haftpflichtversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung wissen will und unbedingt darauf beharrt stattdessen Geld in einen Investmentfonds stecken zu wollen. In einem solchen Fall respektiere ich seine Entscheidung, lasse mir aber von ihm unterschreiben, dass ich Ihm zu einer Haftpflichtversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung geraten habe. 4 von 4 Thesen erfüllt.
These 5
Im Anlagebereich sollen die Produkttypen im Hinblick auf den Anlagezweck und die Risikotragfähigkeit des Verbrauchers kategorisiert werden. Dem Verbraucher sollen Produkte aus derjenigen Kategorie empfohlen werden, die seinem Anlagezweck und seiner Risikotragfähigkeit entspricht.
Hier gibt es bereits eine entsprechende Regelung, die lediglich konsequenter von jedem Berater eingehalten werden müsste. Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, dass ein Fragebogen ausgefüllt werden muss durch den eine Einteilung in 5 verschiedene Risikoklassen vorgenommen werden kann. So wird nach der Anlageerfahrung der 5 verschiedenen Risikoklassen gefragt, welche Ziele verfolgt werden sollen, wie lange das Geld angelegt werden soll und in welcher maximalen Risikoklasse zukünftig Anlagen getätigt werden sollen. Hier ist die Eigenverantwortung jedes Anlegers gefragt sich nicht mit höheren Renditeversprechungen in höhere Risikoklassen drängen zu lassen. Aber auch die Zuordnung der verkauften Produkte in die einzelnen Risikoklassen muss von Seiten der Banken und Investmentgesellschaften korrekt vorgenommen werden. Ob die Lehmann Brother Zertifikate in der Risikoklasse 3 von 5 richtig eingeordnet waren, wie in diesem Fall den das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, ist zumindest kritisch zu hinterfragen.
Mein Fazit: Verbraucher und Berater müssen einen fairen Umgang miteinander pflegen. Der Berater braucht klare und auch noch im Falle des Falles gültige Vorgaben vom Kunden welche Risiken er bereit ist zu tragen und der Kunde braucht Empfehlungen zu Produkten, die genau diesem Wunsch entsprechen. Weder Berater noch Kunden dürfen die Profitgier zur Grundlage ihrer Empfehlungen oder Entscheidungen machen und weder Berater noch Kunden sollten Produkte verkaufen bzw. kaufen die sie selbst nicht verstehen. Aus diesem Grund arbeite ich, und nichts anderes wurde mir bei der DVAG beigebracht, anhand der Angaben die der Kunde auf dem Fragebogen zum Wertpapierhandelsgesetz gemacht hat. These 5 wird aus meiner Sicht von der DVAG erfüllt. 5 von 5 Thesen erfüllt.
These 6
Ein übersichtliches, verständliches und prägnantes Produktinformationsblatt soll es dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen. Die Kostentransparenz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Soweit möglich sollen die Kosten und der Einfluss auf die Rendite mit einer aussagekräftigen Kennziffer (Gesamtkostenquote, Effektivzins) ausgewiesen werden. Daneben sind Aussagen zum Risiko (Anlagerisiko, Emittentenrisiko) und zur Flexibilität des Finanzprodukts zu treffen. Auf diese Weise wird ein fairer Wettbewerb gefördert, in dem geeignete Produkte von ungeeigneten Produkten besser unterschieden werden können.
Die Produktinformationsblätter die von der DVAG zur Verfügung gestellt werden sind sehr Kundenorientiert verfasst, wie ich bereits bei These 2 erläutert habe. Kostentransparenz ist grundsätzlich zu begrüßen doch sehe ich bei der praktischen Umsetzung von These 6 große Probleme. Man stelle sich vor der Gesetzgeber wolle die Angebote der Automobilbranche untereinander besser vergleichbar machen und würde dazu den Ausweis einer Gesamtkostenquote verlangen. Wie sähe dieser Vergleich wohl zwischen einem Porsche, einem Golf und einem Motorrad aus? Und welche Relevanz hätte dies für den Golf- bzw. für den Porsche-, bzw. Motorradkäufer? Auch bei den Finanzprodukten gibt es große Unterschiede, der Fondssparplan hat zwar wie das Motorrad die wohl günstigste Kostenquote, doch hinsichtlich Sicherheit hat er Nachteile gegenüber einer Lebensversicherung. Diese Versicherung garantiert bspw. eine feste Rente lebenslang, etwas was der Fond nicht kann. Ist dort am Ende des Geldes noch Leben übrig hat der Anleger ein Problem und das trotz günstiger Gesamtkostenquote. Welche Leistungen man möchte, muss man bei der Entscheidung zwischen Motorrad, Golf und Porsche selbst treffen hier kann kein Effektivzins zu einem Sinnvollen Ergebnis kommen. Nicht anders verhält es sich bei den unzähligen Anlagemöglichkeiten, deren Gesamtkostenquote lässt sich bestimmt ermitteln und vergleichen, aber das ersetzt nicht den Vergleich und die Auswahl der gewollten Leistungen.
Mein Fazit: Im Rahmen der Möglichkeiten sollten Transparenz geschaffen werden und Gesamtkostenquote oder Effektivzins angegeben werden, doch sollte jedem Verbraucher klar sein, dass ein Vergleich dieser Angaben nur innerhalb einer Anlageform sinnvoll ist und erst dann sinnvoll ist, nachdem entschieden wurde welche Anlageform (Lebensversicherung, Bausparvertrag, Fondssparplan, geschlossener Schiffsfonds, offener Immobilienfonds, usw.) gewünscht wird. These 6 wird von der DVAG soweit erfüllt, wie bisher Regelungen erfolgt sind. Um die Vergleichbarkeit der Produkte weiter zu verbessern müsste allerdings der Gesetzgeber genauere Vorgaben machen, wobei er allerdings nicht den Leistungsvergleich dem Kostenvergleich opfern sollte. 5,5 von 6 Thesen erfüllt
These 7
Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt, oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient. Der Verbraucher ist hierauf zu Beginn des Beratungsgesprächs unzweifelhaft hinzuweisen, damit mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden.
Diese These ist nichts Neues für die DVAG. Jeder Vermittler ist angehalten beim Erstkontakt mit dem Kunden seine Visitenkarte zu überreichen. Auf deren Rückseite wird genau diese Angabe gemacht. Und selbst wenn der Kunde sich dies nicht durchliest, so erfährt er spätestens bei der Firmenpräsentation, die am Anfang eines jeden Kontaktes steht, das der Berater der DVAG vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert.
Mein Fazit: These 7 wird von der DVAG erfüllt. 6,5 von 7 Thesen erfüllt.
These 8
Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters/unabhängigen Finanzberaters geschaffen und rechtlich verankert werden.
Zu These 8 bitte meinen Beitrag hinsichtlich Honorarberatung lesen.
Mein Fazit: Die Honorarberatung birgt in sich Problematiken die für Einzelne, gerade Einkommensschwache, stark nachteilig sind. Honorarberatung ist für mich daher nicht der Weisheit letzter Schluss. These 8 wird aus gutem Grund von der DVAG nicht erfüllt und unterstützt. 6,5 von 8 Thesen erfüllt.
These 9
Eine kompetente Beratung setzt eine angemessene Berufsqualifikation der beratenden Person voraus. Umfang und Tiefe der Ausbildung haben sich an der abgedeckten Produktpalette zu orientieren. Dies umfasst auch die Weiterbildung. Die Kontrolle der erforderlichen Qualifikation ist nicht nur Aufgabe der Wirtschaft, sondern auch des Staates. Daher sollen von allen Vermittlern und Beratern, also auch von den gebundenen Vertretern und angestellten Mitarbeitern, entsprechende Nachweise verlangt werden.
Die DVAG hat in ihrem Beförderungssystem genau festgelegt welche Qualifikationen ein Berater haben muss um eine bestimmte Karrierestufe zu erreichen. Das unabhängige Berufsbildungswerk DBBV ist für die Ausbildung der Vermögensberater verantwortlich und führt entsprechende Prüfungen durch. So kann jeder Vermögensberater seine Qualifikation nachweisen.
Mein Fazit: These 9 wird von der DVAG breits erfüllt. 7,5 von 9 Thesen erfüllt.
These 10
Die Vermittler und Berater müssen die Haftungsverantwortung für ihre Empfehlungen übernehmen. Die schwierige Beweissituation für die Verbraucher muss verbessert werden.
Hier muss Frau Aigner sich besser informieren, freie Anlageberater haften bereits für Ihre Empfehlungen. Einzig bei der Beratung in einer Bank haftet der einzelne Anlageberater nicht persönlich. Es ist fraglich ob es Sinnvoll wäre einem Angestellten diese persönliche Haftung aufzuerlegen, allerdings sollte das Management der Bank haften, sofern es systematische Fehlberatung duldet. Durch die Verpflichtung zur Ausfertigung von Beratungsprotokollen bei jeder Beratung, ist auch die Beweissituation bereits deutlich verbessert worden. Ein noch besserer Schutz der Verbraucher ist fast nicht vorstellbar. Nun ist auch der Verbraucher gefordert darauf zu achten, dass er ein Beratungsprotokoll erhält und das dieses die Beratung auch möglichst exakt wiedergibt.
Mein Fazit: Der Berater der DVAG übernimmt bereits für seine Empfehlungen die persönliche Haftung und da jede Beratung protokolliert wird erfüllt die DVAG auch diese These. 8,5 von 10 Thesen erfüllt.
10. Aug
Wird über die Honorarberatung gesprochen, fällt meist sehr schnell das Argument, dass der Honorarberater ausschließlich dem Wohle seines Kunden verpflichtet sei und nicht wie der Berater auf Provisionsbasis auf den Verkauf von Produkten angewiesen wäre. Dieses Argument wird meist als Totschläger Argument benutzt, also als ein Argument verwendet, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Thematik überflüssig erscheinen lässt. Grundsätzlich wird auch keiner ernsthaft bestreiten wollen, dass eine echte Honorarberatung unabhängiger ist, als eine Beratung mit Verkaufsabsicht doch hier darf die Diskussion nicht enden, sondern gerade hier muss Sie beginnen. Bei einem so komplexen Thema, gilt es sich mit vielen Details auseinanderzusetzen und erst nach deren genauer Prüfung kann eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Honorarberatung getroffen werden. Soll über die Zulassung eines neuen Medikamentes entschieden werden, wäre es fatal dabei nur nach der Wirksamkeit zu fragen und die Risiken und Nebenwirkungen zu vernachlässigen. Genauso kann bei der Finanzberatung nicht in Gut und Schlecht unterteilt werden, indem man nur die Frage unabhängig oder nicht klärt.
Für die Honorarberatung spricht die Transparenz der Kosten. Es ist von Anfang an klar, dass der Berater pro Stunde 150 € (Quelle Quirin Bank am 12.08.2010) bekommen, und nicht von dem Verkauf des Produktes profitieren.
Für die Beratung eines durchschnittlichen Neukunden benötige ich etwa 8 Stunden. Diese Verteilen sich auf 2 Stunden für die Aufnahme der relevanten Daten, 2 für die Auswertung und für das Erstellen von Angeboten und 2 für die anschließende Beratung sowie 2 für die Ausfertigung der Anträge. Da ich feste Produktpartner habe ist in meiner Berechnung der Arbeitszeit der Aufwand für das Vergleichen der Angebote von allen Anbietern noch gar nicht enthalten, was aber bei der Honorarberatung mit einkalkuliert werden müsste. Die benötigte Arbeitszeit für eine Neukundenberatung liegt bei der Honorarberatung also höher als 8 Stunden, wenn wirklich seriös gearbeitet wird und nicht zu Lasten der Qualität an Datenaufnahme, Vergleich, oder Beratung gespart wird. Mit meiner benötigten Arbeitszeit, als Honorarberater gerechnet, müsste ich also 1200 € von einem Neukunden bekommen. Nun sind meine Kunden ganz normale Menschen, und nur selten wirklich vermögend, was bedeutet, dass auch die Anlagesummen gering sind. Die anfallenden Provisionen und Kosten für den Abschluss der von mir vermittelten Produkte sind mit diesen Anlagesummen verknüpft, was bedeutet weniger Anlagesumme, weniger Provisionen und Kosten. Ein durchaus faires Modell. Ich kenne nur meine durchschnittlichen Einnahmen die ich bei einem Neukunden erziele. Dies sind ca. 500 €. Da auch die DVAG und die jeweiligen Produktpartner an dem Verkauf verdienen würde ich die wirklich anfallenden Kosten auf das doppelte, also 1000 € schätzen. Habe ich einen besonders guten Kunden der die doppelte Summe bei mir anlegen möchte ist mein Zeitaufwand nur unwesentlich höher, also vll. 30 Minuten mehr, mein Verdienst ist aber mit 1000 € doppelt so hoch und sämtliche Kosten des Kunden natürlich auch. In der Honorarberatung würde der besser verdienende Kunde aber nur 75 € mehr bezahlen müssen. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass Honorarberatung umso interessanter wird, je größer die Anlagesumme ist, je wohlhabender der Kunde ist. Überspitzt könnte man sagen, der Azubi finanziert die Beratung des Millionärs mit. Gerecht ist dies nicht!
Die Honorarberatung führt zu einer 2 Klassen Beratung in der Finanzbranche. Reiche leisten sich unabhängige Honorarberater die sich der Otto-normal Verbraucher nicht leisten kann.
Welcher Azubi würde mir schon 1200 € für eine Anfangsberatung zahlen? Dabei ist es gerade für Ihn in dieser Situation wichtig sich beraten zu lassen, er benötigt ein Girokonto, eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine eigene Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Die Honorarberatung hat hier den Nachteil, dass das Honorar direkt fällig wird, die Liquidität des Azubis also massiv leidet, bei der Beratung auf Provisionsbasis bleibt die Liquidität des Azubis erhalten, da die Kosten mit seinen monatlichen Beiträgen verrechnet werden.
Mein Fazit ist also: Honorarberatung ist für Reiche ein Option und kann sich in dieser Zielgruppe wohl auch etablieren, für den Otto-normal Verbraucher ist sie wohl aber keine Alternative.
03. Aug
Der Gründer der Deutschen Vermögensberatung Dr. Reinfried Pohl erhielt im Dezember 2006 das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin stolz darauf, für sein Unternehmen, die Deutsche Vermögensbertung, als Handelsvertreter tätig sein zu dürfen. Aus diesem Grund möchte ich hier regelmäßig einige Weisheiten vorstellen, deren Berücksichtigung die DVAG zu dem gemacht hat was Sie heute ist, einer der größten eigenständigen Finanzvertriebe der Welt.
03. Aug
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In den vergangenen 12 Monaten kein ZinsKonto Plus vorhanden. Die Konditionen gelten nur für Neuabschlüsse im Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2011.
2 Deutsche Bank Gruppe, Commerzbank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank, Postbank und bei vielen Shell Tankstellen in Deutschland.
3 Deutsche Bank Gruppe weltweit, Cash Group, Bank of America (USA), Barclays (z. B. Großbritannien), BNP Paribas (Frankreich), Scotiabank (z. B. Kanada, Mexiko), Westpac (Australien, Neuseeland).
4 Gilt nicht für Karten mit integriertem Geldkartenchip.
5 Bonität vorausgesetzt.
6 Alle Umsätze, die während eines Kartenlaufzeitjahres getätigt werden,
mit Ausnahme von Sonderzahlungen, Bargeldverfügungen an Kassen, Zinsen und Kartenentgelten.